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AGB's zur Fotobox

§ 1 Allgemeines

 

(1) Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoboxen und weiteres Equipment zwischen Party People Service UG (hafungsbeschränkt) (nachstehend: „PPS“) und den Mietern. (2) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, PPS hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Absprachen zwischen PPS und dem Mieter haben dabei stets Vorrang. (3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen PPS und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. (4) Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Dortmund, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

§ 2 Mietgegenstand

 

(1) PPS vermietet Fotoboxen in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenevents oder Hochzeiten. (2) Der Mieter stellt die Fotoboxen im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen in der Regel unentgeltlich zur Verfügung. Mit den Fotoboxen können sich die Gäste fotografieren oder Videos aufnehmen. Die Gäste erhalten als Option sofort einen Ausdruck des fotografierten Bildes. Über die Funktion E-Mail können die Gäste Ihr Bild sich Digital zukommen lassen. (3) In Abstimmung mit PPS ist es u.a. möglich, für die jeweilige Veranstaltung ein Branding an den Fotoboxen anzubringen und/ oder Logos auf den Fotoausdrucken einzubinden. Die Einzelheiten werden gesondert vereinbart.

 

§ 3 Beachtung der Rechte an den Bildern, Freistellung bei Verstößen

 

(1) Die Speicherung und sonstige Benutzung der Bilder der Gäste durch den Vermieter und/ oder den Mieter, z.B. zu privaten Zwecken oder zu Werbezwecken, bedarf der Zustimmung der Gäste. PPS behält sich vor, Fotos ab einer Anzahl ab fünf Personen auf einem Foto zu Werbezwecken zu nutzen. Sollte der Vermieter Fotos mit weniger als fünf abgebildeten Personen zu Werbezwecken nutzen wollen, so ist er verpflichtet sich das Nutzungsrecht von allen abgebildeten Personen einzuholen. (2) Der Mieter verpflichtet sich die Bilder der Gäste nur im Rahmen der erteilten Einwilligungen zu benutzen. Der Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt. (3) Der Mieter ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten PPS von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen PPS oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die PPS oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Mieters gegen diese Allgemeine Mietbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung des Fotoautomaten. In einem solchen Fall informiert PPS den Mieter schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Mieter hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen. (4) Nicht jugendfreie, rassistische, sowie gewaltverherrlichende Fotos sind strengstens untersagt. Bei einer Gefahr für das Gerät behält sich der Vermieter den vorzeitigen Abbau vor. In diesem Fall ist der vollständige Nutzungspreis zu entrichten.

 

§ 4 Vertragsschluss

(1) Ein Mietvertrag über die Fotoboxen kommt mit der Annahme der schriftlichen Beauftragung des Mieters durch PPS zustande. Die Einzelheiten der Vermietung, insbesondere Typ der Fotobox, Mietdauer, Veranstaltungsort, Höhe der Miete, werden im Mietvertrag festgelegt. (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

§5 Miete und Lieferung, Absage

 

(1) Die Miete beginnt mit der Lieferung und endet mit der Rückgabe. (2) Voraussetzung für die Lieferung und Aufstellung bzw. Abholung ist die Zahlung der vereinbarten Miete, sofern Vorkasse vereinbart wurde. Die vereinbarte Miete ist fällig, auch wenn die vereinbarte Vorkasse nicht gezahlt wurde. (3) Die An- und Rücklieferung erfolgt durch PPS oder durch Abholung/Rückgabe des Mieters auf Gefahr des Mieters. Lieferkosten können gesondert anfallen. (4) PPS sichtet den Mietgegenstand nach Rückgabe innerhalb einer Woche und rügt gegenüber dem Mieter gegebenenfalls vorhandene Mängel. (5) Bei einer Verschlechterung des Mietgegenstands gelten die gesetzlichen Regelungen. (6) Der Mieter und Vermieter sind berechtigt, den Mietvertrag bis maximal 14 Tage nach Vertragsabschluss kostenfrei zu stornieren, eine Stornierung muss postalisch erfolgen. (7) Bei Verzögerung der Lieferung oder Nichtlieferung der Fotobox infolge höherer Gewalt kann der Mieter keine Ansprüche gegenüber PPS geltend machen.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

 

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise brutto. Lieferkosten können gesondert anfallen. (2) PPS stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus. (3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, müssen spätestens jedoch 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto von PPS gutgeschrieben sein. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht PPS ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht von PPS zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Mieter nur zu, wenn die Gegenansprüche von Party People Service anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Mieter nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 7 Haftung des Mieters und Haftung von PPS

 

(1) Für jede Veränderung, Verschmutzung und Beschädigung oder Zerstörung während der Mietzeit bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Fotobox haftet der Mieter in Höhe des Wiederherstellungswertes oder des Marktwertes. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als der Wiederherstellungs- bzw. Marktwert entstanden ist. (2) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet PPS unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. PPS haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet PPS nicht. (3) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. (4) Ist die Haftung von PPS ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sollte eines der Requisiten zerstört werden oder verloren gehen, so ist der Mieter in der Pflicht 10€ pro Teil an PPS UG zu entrichten. Es werden Anfangs immer 15 Teile in den Koffer gelegt (Pappstile werden nicht mitgezählt).

 

§ 8 Datenschutz

 

(1) Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen persönlichen Daten von PPS auf Datenträgern gespeichert werden. Der Mieter stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von PPS selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Mieters erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Dem Mieter steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. PPS ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Mieters verpflichtet, jedoch nicht vor der Beendigung des Vertrages.

 

Wir bitten Sie dies nicht falsch zu verstehen. Wir wollen damit keine versteckten Kosten verursachen, müssen uns aber im Haftungsfall absichern. Unsere Fotobox ist eine sehr teure Requisite und soll noch viele weitere Kunden glücklich machen. Daher bitten wir Sie pfleglich damit umzugehen.

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